Der Plan Wahlen sah für die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung während des Zweiten Weltkriegs eine Ausweitung der landwirtschaftlichen Anbaufläche auf 500000 ha vor. Der 1992 gemäss Bundesratsbeschluss festgehaltene Mindestumfang an Fruchfolgeflächen beträgt 438560 ha.
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